In der Informationsveranstaltung vom 15.03.2021 wurden geprüfte alternative Standorte für den geplanten Mobilfunkmast Olfen-West aufgezeigt. Eine Art von Bewertungskatalog für die Standortfindung scheint es nicht zu geben, also habe ich mich an den zuständigen Mitarbeiter gewandt.
Anfrage
Betreff: Informationsveranstaltung Funkmast Olfen-West
Sehr geehrter Herr Weinbrenner,
vielen Dank noch einmal für die Informationsveranstaltung zum geplanten Funkmast Olfen-West.
Die Frage nach den Standortbewertungskriterien konnte ja leider während der Veranstaltung nicht zufriedenstellend geklärt werden. Mir kam es allerdings so vor, als hätten Sie bereits Erfahrungen mit solchen Kriterienkatalogen gesammelt.
Haben Sie vielleicht Beispiele zur Hand, die Sie mir zur Verfügung stellen können?
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Guse
Antwort
Sehr geehrter Herr Guse,
schade, dass Sie offensichtlich die Kriterien für eine Standortbewertung nicht verstanden haben. Wir haben diese intensiv vorgestellt. Hauptkriterium für eine Standortwahl ist die erzielte Verbesserung der Versorgung im Planungsgebiet. Wenn hier eine funktechnische und kapazitiv gute Versorgung erzielt werden kann, sind die anderen Gründe für die Telekom untergeordnet. Leider gibt es aber Ausschlusskriterien, wie "möglicher Vermieter möchte nicht", die solch eine Planung beeinflussen. Das ist z.B. auf dem Gelände des Freibades der Fall. Diese wäre viel besser funktechnisch geeignet, der Eigentümer will aber nicht. Eine weitere Rahmenbedingung ist, dass wir in der Standortfindung kommunale Vorschläge priorisiert beachten müssen. Gibt es zwei gleich gute Alternativen und die Stadt schlägt eine vor, muss diese gewählt werden. Da die Stadt hier frühzeitig eine funktechnisch geeignete Fläche vorgeschlagen hat, müssen wir diese verfolgen. Falls die Baugenehmigung nicht erteilt wird, sehen die Karten allerdings anders aus.
Ich habe in der Infoveranstaltung mich zurückgehalten und ihnen die nachfolgende Frage nicht gestellt. Warum wehren Sie sich so gegen diesen Standort? Der ursprüngliche Standort lag 60m neben Ihrem Haus mit Sichtkontakt. Jetzt wird er mehr als 300m weiter weg gebaut, Sie haben überhaupt keine Sicht auf das Ding, aber dafür eine Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Das macht ihr Haus für junge, potentielle Käufer viel interessanter, als es jetzt schon ist. 99% der Menschen, mit denen ich zu tun habe, wären froh, wenn genauso gehandelt wird. Und denken wir mal weiter: Sie haben Erfolg, oder der Mast wird durch die UNB nicht genehmigt. Vielleicht ist dann ja der Eigentümer der Kökelsumer Str. 45 bereit, einen Mast auf seinem Grundstück errichten zu lassen. Da kann der Bürgermeister noch so sehr betonen, dass diese Fläche mal für Wohnbebauung genutzt werden soll. Aktuell kann er planungsrechtlich solch ein Vorhaben nicht verhindern. Und dann hätten Sie einen Mast schön in Blickrichtung von Ihrer Terrasse.
Mit freundlichen Grüßen
Pingback: Protokoll zur Informationsveranstaltung am 15.03.2021 – Funkmast Olfen-West